Samuell Hahnemann 1755 - 1843  
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Homöopathie und Schmerztherapie ...


... aus Sicht der Gemeinsamkeiten und der Vermeidung nebenwirkungs-behafteter Therapien

von Dr. Dr. Klaus Zak,
Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Osteopathie und Schmerztherapie — DGO/S

Jede Form der Schmerztherapie hat das Ziel, die Leiden des Individuums zu vermindern und einen Weg in die Heilung positiv zu beeinflussen. Grundsätzlich sollen die Ursachen des Schmerzes erfaßt und von der Symptomebene bis zum Prozeß des Gesundwerdens und der Auflösung des Schmerzes erreicht werden. Aus dieser Sicht ist die homöopathische Therapie auf der Ebene der Symptombefragung durchaus vergleichbar mit den klassischen Anamnesen in der Schmerztherapie. Die häufigsten Fragen sind: Wo tut es weh? Wann tut es weh? Wie ist der Schmerz? Welche Begleitumstände führen zu Schmerzen? Was sind die Modalitäten, die den Schmerz beeinflussen? Wie ist die Intensität des Schmerzes?

Sowohl der Homöotherapeut wie auch der Schmerztherapeut gehen von der körperlichen Untersuchung über die Differentialdiagnose zu einer Therapieplanung. In der speziellen Schmerztherapie geht es im wesentlichen um die Erkennung der pathogenetischen Mechanismen der Schmerzen in den verschiedenen Systembereichen und der Schmerzhemmung, je nach Lokalisation. Speziell bei chronischen Schmerzen und den Verlaufsbeobachtungen geht es um die Messung, Dokumentation, psychobiologische Untersuchungen, sowie auch um die Analyse der psychosozialen Grundlagen bei der Chronifizierung. Die Methoden der Schmerztherapie orientieren sich im wesentlichen an den körperlichen, materiellen Erscheinungen des Individuums. Die verbreiteteste Anwendung erfährt die medikamentöse Schmerztherapie mit Analgetika, Psychopharmaka, Antikonvulsiva, Kortikosteroiden und sonstigen Medikamenten. Hier findet nach einem Stufenschema nach den Grundregeln der WHO die Behandlung des Schmerzes in den verschiedensten Bereichen statt — von der Akupunktur zur Zahnexstirpation gleichsam von A bis Z.

Viele unterschiedliche Therapien, neurochirurgische Methoden, Regionalanästhesie, Nervenblockaden, Naturheilverfahren, Physiotherapie etc. lassen sich als anerkannte Verfahren der Schmerzbehandlung in der Fachliteratur vorfinden.

In dem bekanntesten Lehrbuch der Schmerztherapie in Deutschland kommt der Begriff der Homöopathie nicht vor.

Dies liegt zum einen daran, daß die Schmerztherapie im wesentlichen durch die Methoden der Anästhesie, medikamentösen Therapie und des häufigen Auftretens aus dem Fachbereich der Orthopädie heraus behandelt wird. In der neuesten Literatur aus dem Jahre 2001 der differenzierten medikamentösen Schmerztherapie findet sich kein Hinweis auf die Homöopathie, während die rein materiellen Betrachtungsweisen über Physiologie, pathophysiologische Aspekte, Pharmakologie des Schmerzes, von der Rheumatherapie bis zum Karzinomschmerz, Kopf- und Gesichtsschmerzen, von Kopf bis Fuß aufgelistet werden.

Vorteil der Homöopathie: er bezieht sich auf alle Bereiche des Individuums

Der entscheidende Vorteil der Homöopathie besteht jedoch darin, daß sich ihre Beschreibungen bei der Erfassung der Schmerzen auf alle Bereiche des Individuums beziehen. Es geht hierbei sowohl um die körperlichen als auch die geistigen Symptome in ihren mannigfaltigen Erscheinungen.

Die homöopathische Behandlung des Schmerzes bezieht sich nicht nur auf die krankheitsbedingten Schmerzsymptome und Veränderungen, sondern wendet sich an alle Bereiche des Kranken. Jeder Patient wird also individuell behandelt und eben nicht entsprechend der WHO-Richtlinien "über einen Kamm gebürstet". Vielmehr werden seine spezifischen und charakteristischen Merkmale sowie Eigentümlichkeiten besonders berücksichtigt! Die homöopathische Schmerztherapie behandelt daher nicht nur allein die aktuell bestehenden Einzelschmerzsymptome, die im Laufe der akuten Schmerzsymptomatik auftreten, sondern therapiert auch die meist zugrunde liegenden chronischen ursächlichen Hintergründe der Krankheits- und Schmerzentstehung des einzelnen Patienten.

Homöopathische Heilung nach dem Ähnlichkeitsgesetz

Ein gesunder, harmonischer Mensch wird durch äußere Einflüsse wie Traumafolgen, Infektionsfolgen, Streß oder Schock mit nachfolgender Schmerzreaktion nicht in die Resonanz einer Chronifizierung des Schmerzes kommen. Bei der homöopathischen Heilung nach dem Ähnlichkeitsgesetz von Hahnemann finden wir eine Berücksichtigung jedes einzelnen Kranken in seiner individuellen Erscheinungsform. Die Wahl der Arznei erfolgt dementsprechend speziell unter Berücksichtigung der Geist- und Gemütssymptome des betroffenen Schmerzpatienten.

In der üblichen von Anästhesisten dominierten schematischen Schmerztherapie dagegen erhält im Prinzip jede Migräne-Patientin, jede chronische Zoster-Neuralgie, ein chronischer Spannungskopfschmerz, Klusterkopfschmerz und das Fibromyalgiesyndrom" neben Physiotherapie und Psychotherapie eine standardisierte allopathische Schmerzherapie mit nichtsteroidalen Antirheumatika und Antidepressiva etc.

Hahnemanns berechtigte Kritik nach über 200 Jahren unverändert aktuell

Hahnemanns berechtigte Kritik bezüglich einer solchen allopathischen Therapie ist nach 200 Jahren unverändert aktuell. So haben aus seiner Sicht die Schmerztherapeuten nichts dazu gelernt.

Die homöopathische Therapie, welche bei den vorgenannten Krankheitsbildern die meist chronischen ursächlichen Hintergründe aller Krankheitserscheinungen berücksichtigt, käme je nach individuellem Muster und spezifischem Arzneimittelbild und je nach miasmatischer Belastung der Einzelperson zu einer individuellen Verordnung einer passenden Arznei. Auch Dosierung und Mittel-Wahl unterscheiden sich grundsätzlich von dem Vorgehen der Schmerztherapeuten. Die Schwierigkeiten der Schmerztherapie erklären sich meist bei der intensiven Lektüre der Beipackzettel der verwendeten Schmerztherapeutika. — Wir finden hier neben den hohen Kosten im Vergleich zur Homöopathie auch ein exorbitant höheres Risikopotential für die entsprechend allopathisch behandelten Patienten.

Auch bei der Behandlung des akuten Schmerzes, wie Traumen und Verletzungen sensibler Regionen mit Schnittverletzungen der Fingerkuppen oder Quetschungen von Arealen wie Mund oder nach einer Steißbeinprellung, von akuter hochschmerzhafter Brandblase bis hin zum harmlosen Sonnenbrand, finden in der Homöopathie eine weitgehend nebenwirkungsfreie, wirksame Analgesie.

Das Wirkprinzip entsprechend dem Ähnlichkeitsgesetz ist mannigfaltig nachgewiesen und in zahllosen Kasuistiken wissenschaftlich belegt. Eine äquivalente Akuttherapie mit entsprechenden Schmerzmitteln, wie nichtsteroidalen Antirheumatika, ist teilweise ebenfalls schmerzbeseitigend oder -reduzierend, allerdings, wie zuvor ausgeführt, von einem hohen Nebenwirkungsrisiko behaftet.

Die Grenzen der homöopathischen Schmerztherapie sind immer dann erreicht, wenn es sich prinzipiell um Schmerzzustände handelt, die für eine homöopathische Therapie ungeeignet sind. Hier müssen beispielhaft genannt werden krankhafte Veränderungen am Haltungs- und Bewegungsapparat, mit Beeinträchtigungen des viszero-myofaszialen und kraniosakralen Systems.

Wenn also beispielhaft ein Patient eine schmerzhafte, akut aufgetretene Nackensteife posttraumatisch mit einer nachweislichen osteopathisch-strukturellen Restriktion aufweist, so wäre es hier sinnlos, Methoden der Schmerztherapie oder auch Methoden der Homöopathie zu verwenden. Die Wahl der Therapie — entsprechend der zugrunde liegen- den Ursache (dreidimensionale Läsion der Halswirbelsäule mit Schmerzen und psycho- vegetativer Alteration) — wäre eine osteopathische gezielte Behandlung.

Bei nicht beherrschbaren akuten Schmerzen infolge pathologischer Prozesse oder bei finalen Krebserkrankungen mit schwersten Tumorschmerzen muß verständlicherweise die Homöopathie als Therapie der Wahl "zurücktreten".

Grundsätzlich geht es nicht darum, ein bestimmtes Verfahren zu favorisieren, sondem aus der Summe der Erscheinungsformen die ideale Schmerztherapie zu kreieren, so daß auch bei finalen oder unheilbaren Krebserkrankungen mit schwersten Schmerzzuständen eine homöopathische Therapie begleitend lindern kann.

Das Prinzip der homöopathischen Therapie ist ja gerade sanft wirksam, andauernd und insgesamt erhöhend, so daß die Homöopathie bei allen Schmerzzuständen helfen kann, die keiner sofortigen chirurgischen oder notfallmedizinischen Akutschmerztherapie bedürfen. Die Lebenskraft des Individuums muß dabei noch insgesamt zu einer positiven Reaktion auf die Arznei fähig sein.

Verantwortungsvoller Schmerztherapeut sollte die Homöopathie berücksichtigen

Der verantwortungsvolle Schmerztherapeut sollte daher bei der Wahl seiner Therapieformen zumindest einmal die Homöopathie berücksichtigen oder einen Homöopathen zu Rate ziehen.

Nach einer schweren Komplikation in Folge einer schmerztherapeutischen Maßnahme mit möglichen schwersten pathologischen Zuständen wie Magenblutungen, schwersten allergischen Reaktionen, ist dieser Weg einer sinnvolleren Therapie zu Lasten des betroffenen Patienten vertan.

Die Homöopathie sollte also —wenigstens einmal im Sinne des Schmerzpatienten — Berücksichtigung finden.

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